AGB - Teilnahmebedinungen Outdoorplanet
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1. Anmeldung
Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden.
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande.
Weicht der Inhalt der Buchungsbetätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage lang gebunden sind. Der verbindliche Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist Ihre ausdrückliche Annahme erklären.
Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Buchungsbestätigung sofort zusenden. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im Prospekt angeführte Leistungsumfang zu den im Prospekt angeführten Preisen.
3. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Miss-Verständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises verlangen:
10% bis 30 Tage vor Reiseantritt
15% ab 29. Tag – 22. Tag vor Reiseantritt
25% ab 21. Tag – 15. Tag vor Reiseantritt
40% ab 14. Tag – 7. Tag vor Reiseantritt
50% 6. Tag vor Reiseantritt
100% bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag
4. Ersatzperson
Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zur Ihren Lasten.
Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall uä.) für einzelne und gefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-Versicherung.
Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzten.
7. Rücktritt & Kündigung durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist.
Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Teilnahmebedingungen
Bei den Aktivitäten ist eine gute Gesundheit und gute Körperliche Konstitution Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Für alle Aktivitäten die in Verbindung mit Wasser stehen wie zum Beispiel Canyoning und Rafting müssen alle Teilnehmer über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen.
Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen.
Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornierungsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10. Haftung, Haftungsbeschränkungen
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchen Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden.
Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
11. Mitwirkunspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen des gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen.
Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigungen ein.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzten, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich anwendbar. Gerichtsstand ist Silz in Tirol.